Der Kormoran galt hierzulande schon als ausgerottet. Dank vieler Artenschutzbemühungen haben sich die Bestände in den letzten Jahrzehnten wieder erholt, aber nicht selten gehen die schwarzen Vögel massiv zu Schaden. Auf der Basis von Ausnahmeregelungen dürfen sie vielerorts wieder bejagt werden.
Text: Dr. Volker Pesch
Er ist nicht einmal im Prachtkleid farbenfroh, seine Stimme klingt heiser bis krächzend, und auf Speisekarten findet man ihn eher selten. Selbst der gute alte Taschenatlas der Vögel, seit den Sechzigerjahren Standard im Bücherregal aller Hobbyornithologen, kann dem Vogel wenig abgewinnen: „Dieser schwarze, grünlich glänzende Bursche richtet manchen Schaden an“, heißt es dort, „und trotzdem schützen wir ihn. Schon sein Äußeres ist etwas exotisch […].“ Als Nahrungskonkurrent wurde er über Jahrhunderte scharf bejagt und galt im mitteleuropäischen Binnenland um 1920 als nahezu ausgerottet.
Im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts konnten sich aber wieder größere Populationen etablieren, heute gelten die Bestände als stabil. Das ist ein Erfolg des Artenschutzes. Aber Angler, Fischer und Teichwirte wollten dem gefiederten Fischräuber am liebsten wieder den blutigen Garaus machen. Und weil manch ein Umweltminister diesem Anliegen nicht ganz ablehnend gegenüberstand und seinem Bundesland bereits ein „Management“ verordnet hatte, haben ihn NABU und LBV 2010 sicherheitshalber zum Vogel des Jahres gekürt. Eine Provokation, die viel Aufmerksamkeit gebracht, aber die Diskussion nicht eben versachlicht hat…
Lesen Sie den gesamten Beitrag in HALALI Nr. 4/2020 ab S. 122 oder hier als pdf.
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